Verkündungsdatum: 15. August 2022
Errichtung einer Vorfeldtankstelle am Verkehrsflughafen Bremen.
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit den Schreiben vom 27. Januar 2022 und vom 25. Mai 2022 gemäß § 41 LuftVZO mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, im Bereich des Vorfelds 2 eine Vorfeldtankstelle zu errichten.
Geplant ist eine Tankanlage bestehend aus den folgenden vier Tankeinheiten:
- AVGAS 100 LL (15 m3)
- MOGAS (Superplusottokraftstoff, 2,9 m3)
- Dieselkraftstoff (20m3)
- Jet-A-1 (30m3)
Durch die neue Vorfeldtankstelle soll es Luftfahrern der allgemeinen Luftfahrt (General Aviation) ermöglicht werden, sich selbst mit Kraftstoff zu betanken (AVGAS, MOGAS und Jet-A-1). Zudem soll die Dieseltankstelle für auf dem Flughafengelände eingesetzte Dieselfahrzeuge in diesen Bereich verlagert werden. Der Baubeginn für die Vorfeldtankstelle ist im dritten Quartal 2022 geplant, die Fertigstellung soll im ersten Quartal 2023 erfolgen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
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Verkündungsdatum: 20. Juni 2022
Aufbau und Betrieb Brandsimulationsanlage/ Sperrung Nebenstartbahn 23 vom 13. Juli bis 27. August 2022.
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 20. Mai 2022 gemäß § 41 LuftVZO mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 13.07.-27.08.2022 am Ende der Nebenstartbahn 23 eine mobile Brandsimulationsanlage (BSA) zu errichten und zu betreiben, und während dieses Zeitraums eine Befreiung von der Betriebspflicht der Nebenstartbahn 23 zu beantragen.
Hintergrund hierfür sind Übungs- und Ausbildungszwecke der Flughafenfeuerwehr.
Mit der neuen modular aufgebauten BSA kann ein Flächenbrand simuliert werden. Das Feuer wird mit Propangas gespeist. Als Löschmittel werden Wasser und gegebenenfalls CO2 eingesetzt.
Die Aufstellfläche für die BSA ist bereits versiegelt. Zusätzliche Bodenversiegelungen erfolgen nicht.
Die Aufstellung und der Betrieb der BSA haben zur Folge, dass die Nebenstartbahn 23 für einen sechswöchigen Zeitraum nicht genutzt werden kann. Kleinflieger mit Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis zu 5.700 kg haben währenddessen nicht -wie sonst- die Wahl, ob sie von der Nebenstartbahn 23 oder von der Hauptstartbahn 09/27 abfliegen wollen, sondern müssen die Hauptstartbahn 09/27 benutzen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
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Verkündungsdatum: 17. Februar 2022
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, die Anflugbefeuerung der Start- und Landebahn 09/27 für die Landerichtung 27 gemäß der geltenden internationalen und europäischen Vorgaben der ICAO und EASA zu erneuern. Hierfür werden Unter- und Überflurfeuer im Bereich der bereits befestigten Flächen der Startvorlaufstecke erneuert sowie neue Kunststoffmaste mit Sollbruchstellen statt der bisherigen Stahlmasten errichtet.
Die Mastfundamente bleiben bestehen und werden aus Sicherheitsgründen mit einer Anrampung versehen. Die bestehenden Standorte bleiben unverändert. Es werden neue Kabeltrassen, die zu jedem Standort führen, eingerichtet. Die Versorgung erfolgt wie zuvor durch das Trafohaus 4. Zusätzlich wird ein schmaler Naturschotterweg (3 Meter x 480 Meter) errichtet, wodurch neue Flächen verfestigt werden.
Die Verfestigung von Flächen durch diesen Schotterweg wird durch die Entsiegelung von Flächen in unmittelbarer Nähe zum Vorhabensbereich ausgeglichen. Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 15. Februar 2022
Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, das Instrumentenlandesystem 09 zu erneuern. Diese Maßnahme gliedert sich in drei räumlich getrennte Baubereiche, die sich in Tiefbau und technische Ausrüstung gliedern.
Bei den drei räumlich getrennten Bereichen handelt es sich um Bauarbeiten in den örtlichen Bereichen der Landekurssenderanlage 09, der Gleitwegsenderanlage 09 sowie des Fernfeldmonitors 09/ der Landekurssenderanlage 27.
Hierbei gibt es jeweils Abbrucharbeiten/Rückbauarbeiten und Neubauarbeiten sowie die Arbeiten zur Demontage und Neuerrichtung der jeweiligen Anlage. Im Zuge der Maßnahmen findet eine Versiegelung von ca. 3800 m² statt, es werden ca. 4100 m² entsiegelt werden. Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 13. Oktober 2020
Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, im Hinblick auf die im Rahmen der EASA-Zertifizierung bekannt gewordenen Änderungen der rechtlichen Vorgaben als auch die Tendenz des Einsatzes von größerem (und damit im Vergleich zum Einsatz mehrerer kleiner Luftfahrzeuge effektiverem) Fluggerät durch die Luftverkehrsgesellschaften eine Neuordnung der Rollwege und Rollgassen vorzunehmen, um die nach der Flughafengenehmigung bereits jetzt schon zulässige Nutzung von Code-E-Flugzeugen regelkonform in den betrieblichen Ablauf zu integrieren.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 3a UVPG alter Fassung über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 08. Oktober 2019
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 07.06.2019 gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, eine Fläche für Winterdienstfahrzeuge mit Überdachung einzurichten. Hierzu soll eine Fläche (288 m²) zwischen dem LSG-Gebäude und der Fahrstraße gegenüber Rollweg H versiegelt werden. Entsiegelt wird eine Fläche von 144m².
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 21. März 2018
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 06. Februar 2018 gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, im Hinblick auf die Beseitigung von Abweichungen aus der Flugplatz-Zertifizierung nach den Vorschriften der EASA und zur Absicherung des Airbus-Werksverkehres die Herstellung der ICAO -/ EASA-Konformität der Rollbahnanbindung F2 und die Instandsetzung der Rollbahnanbindung F2 zu betreiben.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach §5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 03. April 2017
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 gemäß § 41 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) angezeigt, dass sie gemeinsam mit der Airbus Operations GmbH beabsichtigt, eine zweite Rollbahnanbindung zwischen Airbus-Werksgelände und den Flugbetriebsflächen des Verkehrsflughafens Bremen herzustellen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 3a alter Fassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.