An dieser Stelle finden Sie Informationen und Dokumente zu Bekanntmachungen der Luftfahrtbehörde und der Luftsicherheitsbehörde Bremen.
Verkündungsdatum: 06. Feburar 2023
Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 Luftverkehrszulassungsordnung angezeigt, dass sie beabsichtigt, ein sogenanntes General Aviation Terminal (GAT) am Verkehrsflughafen Bremen zu errichten. Zur Prüfung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, siehe folgendes Dokument:
Download: Umweltverträglichkeitsprüfung für ein General Aviation Terminal am Flughafen Bremen (pdf, 285.7 KB)
Verkündungsdatum: 01. Juni 2023
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung am 01. Juni 2023
Mit Verkündungsdatum vom 01. Juni2023 wurde von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde Bremen, eine Allgemeinverfügung zur Regelung von Starts und Landungen von Luftfahrzeugen am Flughafen Bremen aufgrund der NATO-Übung Air Defender 2023 innerhalb der Flugbeschränkungszeiten sowie außerhalb der Betriebsstunden des Flughafens erlassen.
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Verkündungsdatum: 01. April 2021
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung voraussichtlich am 01. April 2021
Mit Verkündungsdatum vom 01. April 2021 wurde von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde Bremen, eine Allgemeinverfügung zur Regelung von Gültigkeitszeiträumen der theoretischen Prüfungen und Kenntnissen von Flugschülerinnen und Flugschülern erlassen.
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Die erlassene Allgemeinverfügung nimmt Bezug auf nachfolgende Allgemeinverfügung, welche außer Kraft ist:
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Verkündungsdatum: 18. März 2021
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 18. März 2021
Brem.ABl. S. 195
Mit Verkündungsdatum vom 18. März 2021 wurde von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde, die Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Luftfahrtbehörde - Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Nutzung des Luftraums durch Kinderballone in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom 24. August 2017 (Brem.ABl. S. 783) zum 30. April 2021 widerrufen.
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Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 18. März 2021
Brem.ABl. S. 197
Mit Verkündungsdatum vom 18. März 2021 wurde von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde, die Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Luftfahrtbehörde - Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Nutzung des Luftraums durch den Aufstieg von Feuerwerkskörpern gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom 29. August 2017 (Brem.ABl. S. 780) zum 30. April 2021 widerrufen
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Verkündungsdatum: 05. Februar 2021
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 09. Februar 2021
Mit Verkündungsdatum vom 05. Februar 2021 wurde von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde Bremen, eine Allgemeinverfügung zur Regelung von Gültigkeitszeiträumen der theoretischen Prüfungen und Kenntnissen von Flugschülerinnen und Flugschülern erlassen.
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Die erlassene Allgemeinverfügung nimmt Bezug auf nachfolgende Allgemeinverfügung, welche außer Kraft ist:
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Verkündungsdatum: 02. Dezember 2020
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 2. Dezember 2020
Brem.ABl. S. 1179
Mit Verkündungsdatum vom 02. Dezember 2020 wurde von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde, die Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, für unbemannte Luftfahrtsysteme (kein Sport- und Freizeitzweck) vom 9. März 2018 (Brem.ABl. S. 186) zum 30. Dezember 2020, 24 Uhr widerrufen.
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Verkündungsdatum: 15. August 2022
Errichtung einer Vorfeldtankstelle am Verkehrsflughafen Bremen.
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit den Schreiben vom 27. Januar 2022 und vom 25. Mai 2022 gemäß § 41 LuftVZO mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, im Bereich des Vorfelds 2 eine Vorfeldtankstelle zu errichten.
Geplant ist eine Tankanlage bestehend aus den folgenden vier Tankeinheiten:
Durch die neue Vorfeldtankstelle soll es Luftfahrern der allgemeinen Luftfahrt (General Aviation) ermöglicht werden, sich selbst mit Kraftstoff zu betanken (AVGAS, MOGAS und Jet-A-1). Zudem soll die Dieseltankstelle für auf dem Flughafengelände eingesetzte Dieselfahrzeuge in diesen Bereich verlagert werden. Der Baubeginn für die Vorfeldtankstelle ist im dritten Quartal 2022 geplant, die Fertigstellung soll im ersten Quartal 2023 erfolgen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
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Verkündungsdatum: 20. Juni 2022
Aufbau und Betrieb Brandsimulationsanlage/ Sperrung Nebenstartbahn 23 vom 13. Juli bis 27. August 2022.
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 20. Mai 2022 gemäß § 41 LuftVZO mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, für den Zeitraum vom 13.07.-27.08.2022 am Ende der Nebenstartbahn 23 eine mobile Brandsimulationsanlage (BSA) zu errichten und zu betreiben, und während dieses Zeitraums eine Befreiung von der Betriebspflicht der Nebenstartbahn 23 zu beantragen.
Hintergrund hierfür sind Übungs- und Ausbildungszwecke der Flughafenfeuerwehr.
Mit der neuen modular aufgebauten BSA kann ein Flächenbrand simuliert werden. Das Feuer wird mit Propangas gespeist. Als Löschmittel werden Wasser und gegebenenfalls CO2 eingesetzt.
Die Aufstellfläche für die BSA ist bereits versiegelt. Zusätzliche Bodenversiegelungen erfolgen nicht.
Die Aufstellung und der Betrieb der BSA haben zur Folge, dass die Nebenstartbahn 23 für einen sechswöchigen Zeitraum nicht genutzt werden kann. Kleinflieger mit Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis zu 5.700 kg haben währenddessen nicht -wie sonst- die Wahl, ob sie von der Nebenstartbahn 23 oder von der Hauptstartbahn 09/27 abfliegen wollen, sondern müssen die Hauptstartbahn 09/27 benutzen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
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Verkündungsdatum: 17. Februar 2022
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, die Anflugbefeuerung der Start- und Landebahn 09/27 für die Landerichtung 27 gemäß der geltenden internationalen und europäischen Vorgaben der ICAO und EASA zu erneuern. Hierfür werden Unter- und Überflurfeuer im Bereich der bereits befestigten Flächen der Startvorlaufstecke erneuert sowie neue Kunststoffmaste mit Sollbruchstellen statt der bisherigen Stahlmasten errichtet.
Die Mastfundamente bleiben bestehen und werden aus Sicherheitsgründen mit einer Anrampung versehen. Die bestehenden Standorte bleiben unverändert. Es werden neue Kabeltrassen, die zu jedem Standort führen, eingerichtet. Die Versorgung erfolgt wie zuvor durch das Trafohaus 4. Zusätzlich wird ein schmaler Naturschotterweg (3 Meter x 480 Meter) errichtet, wodurch neue Flächen verfestigt werden.
Die Verfestigung von Flächen durch diesen Schotterweg wird durch die Entsiegelung von Flächen in unmittelbarer Nähe zum Vorhabensbereich ausgeglichen. Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 15. Februar 2022
Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, das Instrumentenlandesystem 09 zu erneuern. Diese Maßnahme gliedert sich in drei räumlich getrennte Baubereiche, die sich in Tiefbau und technische Ausrüstung gliedern.
Bei den drei räumlich getrennten Bereichen handelt es sich um Bauarbeiten in den örtlichen Bereichen der Landekurssenderanlage 09, der Gleitwegsenderanlage 09 sowie des Fernfeldmonitors 09/ der Landekurssenderanlage 27.
Hierbei gibt es jeweils Abbrucharbeiten/Rückbauarbeiten und Neubauarbeiten sowie die Arbeiten zur Demontage und Neuerrichtung der jeweiligen Anlage. Im Zuge der Maßnahmen findet eine Versiegelung von ca. 3800 m² statt, es werden ca. 4100 m² entsiegelt werden. Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 13. Oktober 2020
Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, im Hinblick auf die im Rahmen der EASA-Zertifizierung bekannt gewordenen Änderungen der rechtlichen Vorgaben als auch die Tendenz des Einsatzes von größerem (und damit im Vergleich zum Einsatz mehrerer kleiner Luftfahrzeuge effektiverem) Fluggerät durch die Luftverkehrsgesellschaften eine Neuordnung der Rollwege und Rollgassen vorzunehmen, um die nach der Flughafengenehmigung bereits jetzt schon zulässige Nutzung von Code-E-Flugzeugen regelkonform in den betrieblichen Ablauf zu integrieren.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 3a UVPG alter Fassung über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 08. Oktober 2019
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 07.06.2019 gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, eine Fläche für Winterdienstfahrzeuge mit Überdachung einzurichten. Hierzu soll eine Fläche (288 m²) zwischen dem LSG-Gebäude und der Fahrstraße gegenüber Rollweg H versiegelt werden. Entsiegelt wird eine Fläche von 144m².
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 21. März 2018
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 06. Februar 2018 gemäß § 41 LuftVZO angezeigt, dass sie beabsichtigt, im Hinblick auf die Beseitigung von Abweichungen aus der Flugplatz-Zertifizierung nach den Vorschriften der EASA und zur Absicherung des Airbus-Werksverkehres die Herstellung der ICAO -/ EASA-Konformität der Rollbahnanbindung F2 und die Instandsetzung der Rollbahnanbindung F2 zu betreiben.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach §5 UVPG über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 03. April 2017
Die Flughafen Bremen GmbH hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 gemäß § 41 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) angezeigt, dass sie gemeinsam mit der Airbus Operations GmbH beabsichtigt, eine zweite Rollbahnanbindung zwischen Airbus-Werksgelände und den Flugbetriebsflächen des Verkehrsflughafens Bremen herzustellen.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntgabe nach § 3a alter Fassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über die negative Feststellung der UVP-Pflicht.
Verkündungsdatum: 09. März 2018
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 9. März 2018
Brem.ABl. S. 186
Mit Verkündungsdatum vom 09.03.2018 wurde vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, eine Allgemeinverfügung für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) (pdf, 369.6 KB) erlassen.
Achtung! Diese Allgemeinverfügung wurde zum 30. Dezember 2020 widerrufen und ist somit ungültig!
Weitere Informationen zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme entnehmen Sie der Dienstleistungsbeschreibung in der Rubrik Service.
Verkündungsdatum: 04. September 2017
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 4. September 2017
Brem.ABl. 2017, S. 783
Mit Verkündungsdatum vom 04.09.2017 wurde vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, eine Allgemeinverfügung zum Aufstieg von Kinderballonen (pdf, 315.2 KB) erlassen.
Diese Allgemeinverfügung berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zur Nutzung des Luftraums durch Kinderballone in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen im Land Bremen gemäß § 19 Luftverkehrs-Ordnung.
Verkündungsdatum: 04. September 2017
Weser-Kurier und Nordsee-Zeitung vom 04. September 2017
Brem.ABl. 2017, S. 780
Mit Verkündungsdatum vom 04.09.2017 wurde vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Luftfahrtbehörde, eine Allgemeinverfügung zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern (pdf, 316.7 KB) erlassen.
Diese Allgemeinverfügung berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zur Nutzung des Luftraums durch den Aufstieg von Feuerwerkskörpern in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen im Land Bremen gemäß § 19 Luftverkehrs-Ordnung.
Zentrale E-Mail:
Luftfahrtbehörde
Luftfahrt
Luftsicherheitsbehörde
Luftsicherheit
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