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Feuerwerke

Sie möchten ein Feuerwerkskörper in Bremen oder Bremerhaven aufsteigen lassen?

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstieg von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist oder die Aufstiegshöhe mehr als 300 Meter ist.

Sie benötigen nur eine Erlaubnis, wenn Sie innerhalb von 1,5 km von Flugplätzen Feuerwerke aufsteigen lassen wollen oder wenn die Aufstiegshöhe mehr als 300 Meter beträgt! Ansonsten benötigen Sie keine Erlaubnis von uns.

Gewerbaufsicht des Landes Bremen

Unabhängig von unserer Erlaubnis müssen Sie immer bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen anfragen. Da diese Erlaubnisse der Gewerbeaufsicht nur für ganz bestimmte Anlässe vergeben werden, sollten Sie sich dort als Erstes um eine Erlaubnis bemühen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht. Ohne die Erlaubnis der Gewerbeaufsicht werden wir keine Erlaubnis erteilen!

Aufstiegsorte, die in Niedersachsen liegen, müssen durch die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg bewilligt werden!
Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an:

luftverkehr@nlstbv.niedersachsen.de

Wann benötige ich eine Erlaubnis?

Sie benötigen von der Luftfahrtbehörde Bremen nur eine Erlaubnis, sofern Sie sich innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5km zu einem Flugplatz befinden oder die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper 300 Meter überschreitet und Ihr Aufstiegsort im Land Bremen liegt. Die Flugplätze mit dem eingezeichneten Abstand finden Sie hier

Sie benötigen also nur eine Erlaubnis, wenn Sie innerhalb von 1,5 km von Flugplätzen Feuerwerke aufsteigen lassen wollen oder die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper mehr als 300 Meter ist. Nutzen Sie bitte das Antragsformular Luftraumsondernutzung (pdf, 1.5 MB) und senden es zusammen mit der Erlaubnis der Gewerbeaufsicht an ops@haefen.bremen.de. Ohne die Zustimmung der Gewerbeaufsicht erteilen wir keine Genehmigung.


Darstellung: Flugplätze mit 1,5 km Schutzzone

In Bremen gibt es einen internationalen Flughafen. Weiterhin befinden sich derzeit zugelassene Hubschrauberlandeplätze an den Kliniken:

  • Bremen Mitte
  • Bremen Links der Weser
  • Bremen Nord
  • Bremerhaven - Reinkenheide

Zu diesen Flugplätzen müssen mindestens 1,5 km seitlicher Abstand eingehalten werden, sofern die Aktivität nicht erlaubt wurde.

Die Schutzzone von 1,5 km um Flugplätze können Sie sich hier als kmz-Datei (kmz, 21.5 KB) oder kml-Datei (kml, 2.1 KB) herunterladen (z.B. für Google-Earth).

Es gibt noch weitere Landestellen (z.B. am Klinikum Ost oder am Diako), an denen der Rettungshubschrauber landen kann. Bitte halten Sie daher stets Ausschau nach Hubschraubern.
 

Welche Fristen sind zu beachten?

Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Planen Sie eine längere Bearbeitungsdauer ein, wenn der Aufstieg in der Nähe zum Flughafen Bremen stattfinden soll.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.