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Flughafen Bremen

Bremen Airport Hans-Koschnick

Flughafen Bremen Terminal

Der Flughafen Bremen ist als City Airport ein wichtiger Standortfaktor. Mit seinen knapp 30 Nonstop-Zielen in vielen Ländern Europas und Nordafrikas gehört der Bremen Airport zu den internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland.

2008 wurden erstmalig über 2 Millionen Fluggäste gezählt. 2018 waren es 2,56 Millionen Passagiere bei etwa 40.000 Starts und Landungen von Luftfahrzeugen.

Das positive Bild des Bremer Flughafens bestätigen auch diverse Auszeichnungen. Im Flughafen-Check 2019, der alljährlichen Sicherheitsstudie der Vereinigung Cockpit, schneidet der Flughafen mit der Gesamtnote 1,7 ab. Damit ist der Flughafen das fünfte Jahr in Folge der beste Flughafen Norddeutschlands und liegt bundesweit nur knapp hinter Leipzig/Halle und München.

Nachfolgend können Sie ein kurzes Imagevideo der Flughafen Bremen GmbH anschauen:


Video: Imagevideo der Flughafen Bremen GmbH

Impressionen vom Flughafen

Anlage und Betrieb von Flugplätzen

Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände dürfen nur angelegt und betrieben werden, wenn hierfür die Genehmigung erteilt wurde. Ebenso müssen wesentliche Änderungen an der Anlage oder des Betriebes von Flugplätzen vorher genehmigt werden.

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist für diese Genehmigungsverfahren zuständig. Bei ihr können Flugplatzbetreiber*innen Anträge für die betrieblichen Änderungen oder die Ausbauvorhaben stellen.

Bei Flughäfen und größeren Landeplätzen, bei denen üblicherweise ein Bauschutzbereich besteht, ist bei geplanten größeren Ausbauvorhaben ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren nötig.

Bei allen Genehmigungsverfahren ist neben den technischen Anforderungen vor allem zu prüfen, ob bei den geplanten Vorhaben die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind.

Genehmigungsverfahren bzw. Planfeststellungsverfahren sind neben der Neuanlage eines Flugplatzes zum Beispiel auch zwingend zur Einführung von Instrumentenflugbetrieb oder bei Verlängerung einer Start- und Landebahn sowie wesentlicher Änderungen der sonstigen Flugbetriebsflächen (Rollwege und Vorfelder).

In den Rubriken Umweltinformationen und Lärmschutzbereich erhalten Sie weitere Daten und Informationen, z.B. zu den Genehmigungen für Flüge zu Flugbeschränkungszeiten.
Die Internetseite des Flughafens Bremen bietet ebenfalls zahlreiche Informationen zur Umwelt und zum Lärmschutz.

Auch die Fluglärmkommission hält Informationen und Daten bereit und kann als Ansprechpartner*in dienen.
 

Aufgrund einer von der Europäischen Kommission im Februar 2008 erlassenen Verordnung müssen Flugplätze, die unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen, zertifiziert werden.

Dies sind Flugplätze,

  • die zur öffentlichen Nutzung bestimmt sind und für den gewerblichen Flugbetrieb genutzt werden,
  • auf denen Flugbetrieb unter Verwendung von Instrumentenanflug- oder Instrumentenabflugverfahren (IFR) stattfindet und
  • die über eine befestigte Start- und Landebahn von 800 m oder mehr verfügen.

Um ein Zeugnis zu erhalten, muss die Infrastruktur, der Betrieb und die Organisation des Flugplatzes überprüft werden. Nähere Ausführungen zu den Anforderungen finden sich in der Flugplatz-Verordnung.

Für die Erteilung des Zeugnisses ist die Landesluftfahrtbehörde zuständig. Der Flughafen Bremen ist Inhaber eines solchen Zertifikates und erfüllt alle Anforderungen.
 


Darstellung: Bauschutzbereich Flughafen Bremen

Der Bauschutzbereich ist eine besondere Zone, die sich um den Flughafen Bremen erstreckt. Sinn und Zweck eines Bauschutzbereiches liegen im Schutz der Flughafenumgebung durch die Festlegung von Ausprägung und Höhen, deren Überschreitung durch beispielsweise Gebäude oder Kräne einer luftverkehrsrechtlichen Zustimmung nach § 12 LuftVG beziehungsweise einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 15 LuftVG bedarf.

Mit Hilfe des festgelegten Bauschutzbereiches soll die Errichtung von Gebäuden sowie die Aufstellung von beispielsweise Kränen so kontrolliert werden, dass Kollisionen mit Luftfahrzeugen vermieden werden und somit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann. Der Bauschutzbereich des Flughafens Bremen hat eine Ausdehnung, die von Oyten im Osten bis Ganderkesee im Westen und von Bremen-Walle im Norden bis Weyhe-Leeste im Süden reicht.

Weitere Informationen zum Bauschutzbereich und zu Luftfahrthindernissen erhalten Sie auch in der Rubrik Luftfahrthindernisse

Hier finden Sie eine Darstellung des Bauschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Bremen:
Darstellung des Bauschutzbereiches zum Herunterladen (pdf, 3 MB)