Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist die oberste Landes- und Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter im Land Bremen. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf den Straßen- und Schienenverkehr. Für den Verkehrsträger See liegt die Zuständigkeit beim Hansestadt Bremischen Hafenamt für Bremen und Bremerhaven.
Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Um diese Gefahren abzuwenden, wurden für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern sowie im See- und Luftverkehr internationale Regelwerke geschaffen. Da die Beförderung gefährlicher Güter über die Grenzen hinweg stattfindet, gibt es viele europäische und internationale Regelungen. Hier ein Überblick:
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den Gefahrgutvorschriften finden Sie auf der Seite Gefahrgutbeförderungsrecht.
Zuständigkeitsbereich | Zuständige Institution |
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Erteilung von Ausnahmegenehmigungen | Herr Allhusen Tel.: +49421 361-97550 Mail: Gefahrgut@wht.bremen.de |
Fahrwegbestimmungen | Frau Sieben Tel.: +49421 361-97584 Mail: Gefahrgut@wht.bremen.de |
Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigungen | Frau Sieben Tel.: +49421 361-97584 Mail: Gefahrgut@wht.bremen.de |
Abnahme von Prüfungen und Erteilung von ADR-Schulungsbescheinigungen | Handelskammer Bremen |
Ordnungswidrigkeiten | Herr Allhusen Tel.: +49421 361-97550 Mail: Gefahrgut@wht.bremen.de |
Marktüberwachungsbehörde für die ortsbeweglichen Druckgeräte (z.B. Feuerlöscher, Campinggasflaschen) | Herr Allhusen Tel.: +49421 361-97550 Mail: Gefahrgut@wht.bremen.de |
Schulung, Prüfung und Anerkennung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen | Handelskammer Bremen |
Lagerung von Gefahrgütern im Hafengebiet | Hansestadt Bremische Hafenamt Gewerbeaufsicht |