Da die Beförderung gefährlicher Güter über die Grenzen hinweg stattfindet, gibt es viele europäische und internationale Regelungen. Hier ein Überblick:
Verschiedenen Gesetze und Verordnungen regeln die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen, Schienen oder Wasserwegen. Dazu gehören unter anderem:
Die zuständigen Kontrollbehörden sind die Polizei Bremen, Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Bundesamt für Güterverkehr sowie das Hansestadt Bremische Hafenamt.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist zuständige Marktüberwachungsbehörde im Bundesland Bremen.
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 12 bis 14 DSGVO) (pdf, 552.6 KB)
Ausnahme | Zuständige Behörde |
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Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Straßenverkehr (ADR) | Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation |
Fahrwegbestimmung im Straßenverkehr nach § 35 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) | Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation |