Die Luftfahrtbehörde genehmigt und beaufsichtigt vier Hubschrauber-Sonderlandeplätze im Bundesland Bremen, die sich an den folgenden Kliniken befinden:
Darstellung: Hubschrauberlandeplätze in Bremen
Im nachfolgenden Bild sind in den rot markierten Gebieten (1,5 km seitlicher Abstand um die Hubschrauber-Sonderlandeplätze sowie um den Flughafen Bremen) bestimmte luftverkehrsrechtliche Aktivitäten verboten oder nur stark eingeschränkt möglich. Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten zu den Rubriken Kinderballone / Skybeamer / Feuerwerk sowie Drohnen (UAS) und Flugmodelle.
Darstellung: 1,5 km Schutzzone um Flugplätze
Die Schutzzone von 1,5 km um Flugplätze können Sie sich hier als kmz-Datei (kmz, 21.5 KB) oder kml-Datei (kml, 2.1 KB) herunterladen (z.B. für Google-Earth).
Zentrale E-Mail:
ADR
Carolin Tesch
Sachbearbeitung
Tel. +49 421 361-59472
Andrei Wagner
Abschnittsleitung
Tel. +49 421 361-97591