Sie möchten Kinderballone in Bremen oder Bremerhaven fliegen lassen?
Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Steigenlassen von Kinderballonen, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.
Sie benötigen nur eine Erlaubnis, wenn Sie innerhalb von 1,5 km von Flugplätzen Ballone aufsteigen lassen wollen! Ansonsten brauchen Sie keine Erlaubnis von uns.
Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von unserer Erlaubnis ggf. eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) benötigen. Diese Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen Sie grundsätzlich innerhalb der sogenannten Kontrollzone um den Flughafen Bremen oder/und wenn Sie egal an welchem Ort mehr als 500 Ballone aufsteigen lassen wollen.
Aufstiegsorte, die in Niedersachsen liegen, müssen durch die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg bewilligt werden!
Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an: luftverkehr@nlstbv.niedersachsen.de.
Sie benötigen von der Luftfahrtbehörde Bremen nur eine Erlaubnis, sofern Sie sich innerhalb eines seitlichen Abstands von 1,5km zu einem Flugplatz befinden und Ihr Aufstiegsort im Land Bremen liegt. Die Flugplätze mit dem eingezeichneten Abstand finden Sie hier.
Voraussetzung für eine Erlaubnis ist, dass
Darstellung - Flugplätze mit 1,5 km Schutzzone
In Bremen gibt es einen internationalen Flughafen. Weiterhin befinden sich derzeit zugelassene Hubschrauberlandeplätze an den Kliniken:
Zu diesen Flugplätzen müssen mindestens 1,5 km seitlicher Abstand eingehalten werden, sofern die Aktivität nicht erlaubt wurde.
Die Schutzzone von 1,5 km um Flugplätze können Sie sich hier als kmz-Datei (kmz, 21.5 KB) oder kml-Datei (kml, 2.1 KB) herunterladen (z.B. für Google-Earth).
Es gibt noch weitere Landestellen (z.B. am Klinikum Ost oder am Diako), an denen der Rettungshubschrauber landen kann. Bitte halten Sie daher stets Ausschau nach Hubschraubern.
Unter Umständen benötigen Sie für Ihren Aufstieg eine Freigabe der DFS. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite der DFS und laden sich in der Rubrik Services, Kinderluftballons, das Infoblatt Kinderluftballons der DFS herunter. Sie benötigen auf jeden Fall eine Flugverkehrskontrollfreigabe, wenn Sie innerhalb der Kontrollzone Bremen die Ballons aufsteigen lassen:
Darstellung: Kontrollzone Bremen
Der Aufstieg von Himmelslaternen ist aus Brandschutzgründen im Land Bremen per Polizeiverordnung generell verboten und wird daher nicht erlaubt!
Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.
Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.
Zentrale E-Mail:
OPS
Pascal Pavlakos
Sachbearbeitung
Tel. +49 421 361-98210
Florian Vogt
Abschnittsleitung
Tel. +49 421 361-97590