Bremen ist einer der herausragenden Standorte in der europäischen Luft- und Raumfahrt.
Die Branche bildet einen wesentlichen Stützpfeiler der bremischen Industrie. Führende Industrieunternehmen wie die Airbus Group und OHB SE entwickeln und produzieren in Bremen. Produkte und Bausteine für weltbekannte Projekte werden hier gefertigt, wie etwa die Flügelausrüstung der Airbusflugzeuge, die Ariane-Oberstufe oder das Satellitennavigationssystem GALILEO. Darüber hinaus sind viele kleine und mittelständische Unternehmen und Zulieferbetriebe sowie international renommierte Forschungsinstitute an Bremens Erfolg in der Luft- und Raumfahrt beteiligt. Der City Airport Bremen als Luftfahrtdrehkreuz der Region spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Auch als Ausbildungsstandort für zukünftige Pilot:innen ist Bremen mit den Flugschulen Bremer Verein für Luftfahrt e.V., dem Hanseatischen Fliegerclub Bremen e.V. und dem Motorsegler und Segelflug Club Bremerhaven e.V. gut aufgestellt.
Schauen Sie sich hierzu auch gerne das Video Luft- und Raumfahrt in Bremen an:
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Das Referat 33 "Luftverkehr und Flugplätze" gehört zur Abteilung 3 "Häfen und Logistik" bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (in den Stadtstaaten werden die Ministerien als Senatorische Dienststellen bezeichnet). In dem Referat 33 ist sowohl die Luftfahrtbehörde als auch die Luftsicherheitsbehörde organisiert. Beide Behörden sind zugleich oberste und obere Landesbehörde und damit für Bremen und Bremerhaven zuständig.
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Darstellung: Lageplan zur Dienststelle
Die Luftfahrtbehörde Bremen ist zuständig für die ihr übertragenen Aufgaben des Luftverkehrsgesetzes. Hierunter fallen unter anderem die Genehmigung und Überwachung von Flugplätzen, Luftfahrthindernissen, Pilotenlizenzen, Ausbildungseinrichtungen, Luftfahrtunternehmen, Drohnen sowie des Flugbetriebs und der Luftraumnutzung im Land Bremen.
Zusammen mit allen Beteiligten der Luftfahrt arbeiten wir stets an der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Luftverkehrssicherheit.
Die Luftsicherheitsbehörde Bremen ist zuständig für die ihr übertragenen Aufgaben des Luftsicherheitsgesetzes. Hierunter fallen unter anderem die Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie die Genehmigung und Qualitätskontrolle der Sicherungsmaßnahmen am Flughafen Bremen.
Damit unterstützen wir den Flughafen Bremen, die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.
Nur ausgebildete Pilot:innen mit entsprechenden Lizenzen und Berechtigungen dürfen Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ballone oder Luftschiffe führen. Die Luftfahrtbehörde Bremen steht den Flugschüler:innen und Pilot:innen ebenso wie den Flugschulen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um den Erwerb und die Ausübung der Rechte aus Pilotenlizenz zum Führen von Luftfahrzeugen geht.
Ausbildungsorganisationen bilden Flugschüler:innen zum Erwerb einer Pilotenlizenz aus und Pilot:innen zum Erwerb weiterer Rechte in der Pilotenlizenz. Die Luftfahrtbehörde Bremen ist für die Genehmigung und Aufsicht einiger in Bremen ansässiger Ausbildungsorganisationen zuständig und unterstützt diese bei rechtlichen Fragestellungen und der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben.
Die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge nimmt stetig zu. Vielfältige Aufgaben, die früher durch bemannte Luftfahrzeuge mit Pilot:innen an Bord durchgeführt wurden, können durch den technischen Fortschritt nunmehr durch unbemannte Luftfahrzeuge erfolgen. Allerdings gilt es hierbei einige Regeln zu beachten.
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