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Zustimmung und Genehmigung von Luftfahrthindernissen

Sie möchten Kräne, Mobilkräne, Masten oder andere Gewerke innerhalb des Bauschutzbereichs (pdf, 3 MB) des Flughafens Bremen errichten?

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Luftfahrtbehörde, ist die zuständige Stelle für die Zustimmung bzw. Genehmigung der Errichtung eines Luftfahrthindernisses im Bauschutzbereich des Flughafens Bremen.

Die Genehmigung ist für alle Gewerke erforderlich, die die vorlagepflichtigen Höhen im Bauschutzbereich überschreiten, damit der Luftverkehr durch die Errichtung nicht gefährdet wird.

Außerhalb von Bauschutzbereichen ist die Genehmigung ab einer Höhe von 100m über Grund erforderlich. Den Bauschutzbereich für den Verkehrsflughafen Bremen können Sie sich auch als kmz-Datei (kmz, 108.7 KB) oder als kml-Datei (kml, 366.2 KB) herunterladen.


Darstellung: Bauschutzbereich Flughafen Bremen
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan mit Standorteintragung (möglichst im Maßstab 1:500 oder 1:1000)
  • Krandatenblatt (bei Turmdrehkranen)

Befindet sich der Errichtungsort im Bauschutzbereich und werden die festgelegten Höhen durchdrungen, wird Ihr Anliegen auf Basis eines Antrags (pdf, 233.9 KB) schnellstmöglich bearbeitet. Andere Stellen, wie die DFS und das BAF werden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.

Befindet sich der Errichtungsort nicht im Bauschutzbereich und wird die Höhe von 100m über Grund nicht überschritten, wird der/die Antragsteller*in umgehend informiert, dass gegen die Errichtung aus Sicht der Luftfahrtbehörde keine Bedenken bestehen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich (mindestens 2 Wochen im Voraus), damit Ihr Anliegen umgesetzt werden kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung Ihres Anliegens nimmt in der Regel 2 Wochen in Anspruch.

Welche Gebühren / Kosten fallen an?

Die Gebühren der Luftfahrtbehörde richten sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihres Anliegens, betragen jedoch mindestens 105,00 EUR.
Durch die Beteiligung der DFS können weitere Kosten entstehen.