Alle relevanten Informationen zu Flugbewegungen nach Betriebsrichtung, Flugbetriebszeiten sowie Lärmwerte finden Sie auf der Umweltseite des Flughafen Bremen.
Nachtflüge können eine Belastung für die im Umfeld des Flughafens und im Bereich der Einflugkorridore lebenden Menschen darstellen. Deshalb müssen vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die jeweiligen Gesichtspunkte abgewogen werden. Neben den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner ist dabei zu bewerten, ob es zu erheblichen Störungen im Luftverkehr kommt, wenn das betreffende Flugzeug den Verkehrsflughafen Bremen nicht erreichen kann.
Das Erteilen einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen ist in der Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen unter Ziffer E.2.2. geregelt. Hiernach kann die Luftfahrtbehörde Bremen in begründeten Fällen, insbesondere zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses, Ausnahmegenehmigungen erteilen.
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Lärmschutzbereich
Angelika Frontzek
Sachbearbeitung
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