Sie möchten unbemannte Freiballone ( in den meisten Fällen wird es sich um Wetterballone handeln) in Bremen oder Bremerhaven steigen lassen?
Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Steigenlassen von unbemannten Freiballonen, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt.
Aufstiegsorte, die in Niedersachsen liegen, müssen durch die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg bewilligt werden!
Bei einem unbemannten Freiballon handelt es sich um ein nicht angetriebenes, unbemanntes
Luftfahrzeug leichter als Luft im freien Flug. In der Regel wird es sich um einen Wetterballon handeln, also einen Ballon, der Messinstrumente als Nutzlast mit sich führt und mit einem Fallschirm später wieder zu Boden fällt. Die grundsätzlichen Regelungen und die Einteilung verschiedener Arten von Ballonen sind in der europäischen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, auch bekannt unter dem Namen SERA, aufgeführt.
Die Klassifizierung richtet sich nach dem Gesamtgewicht und der angehängten Nutzlast wie folgt:
Bitte benutzen Sie unser Antragsformular (pdf, 1.5 MB) und schicken es vorzugsweise per Email an die dort genannte Email-Adresse. Anträge per Post benötigen eine längere Bearbeitungszeit. Um den Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir mindestens folgende Informationen:
Es muss sichergestellt werden, dass der unbemannte Freiballon nur im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betrieben wird, wenn keine Genehmigung eines anderen Staates vorliegt. Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden. Falls eine Schleppantenne genutzt wird, für deren Bruch an einer beliebigen Stelle eine Kraft von mehr als 230 N erforderlich ist, müssen in Abständen von höchstens 15 m farbige Wimpel oder Bänder zur Markierung angebracht werden.
Für unbemannte Freiballone der Klassen mittelschwer und schwer, gibt es weitere umfangreiche Regelungen und Ausrüstungsvorgaben zu beachten. Sollten Sie planen, einen Ballon solcher Klassen betreiben zu wollen, dann setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.
Sie benötigen auf jeden Fall eine zusätzliche Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS, wenn Sie innerhalb der Kontrollzone Bremen unbemannte Freiballone aufsteigen lassen:
Darstellung: Kontrollzone Bremen
Unter Umständen benötigen Sie auch außerhalb der Kontrollzone eine Freigabe der DFS. Für genauere Informationen zum Antragsverfahren besuchen Sie bitte die Internetseite der DFS unter der Rubrik Services, Freizeitaktivitäten und Genehmigungen.
Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.
Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn alle Daten vorliegen, aber in der Regel innerhalb von einer Woche abgeschlossen.
60,00 EUR. Für Antragssteller:innen von Schulen, Universitäten und zu Forschungszwecken wird keine Gebühr erhoben.
Zentrale E-Mail:
OPS
Pascal Pavlakos
Sachbearbeitung
Tel. +49 421 361-98210
Florian Vogt
Abschnittsleitung
Tel. +49 421 361-97590