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Unterschreitung der Mindestflughöhe

Sie möchten mit einem Luftfahrzeug in Bremen oder Bremerhaven unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe fliegen?

Für Flüge mit Luftfahrzeugen gelten Mindestflughöhen gemäß der Verordnung SERA. Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen Ausnahmen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für die Erteilung von solchen Erlaubnissen im Land Bremen (Stadt Bremen und Bremerhaven).

Antragsformulare richtig öffnen

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist das vollständige Ausfüllen des entsprechenden Antragformulars. Bitte bedenken Sie dabei, das fehlende Angaben oder Unterlagen zu einer Verzögerung der Bearbeitung führen und eine rechtzeitige Erlaubniserteilung gefährdet.